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BLAURAUM
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Herzlich willkommen auf den Internetseiten von BlauRaum!


Das Institut


BlauRaum ist ein bundesweit tätiges Unternehmen mit den Schwerpunkten Kommunikation, Verhandlungs- und Konfliktmanagement. Im gesamten deutschsprachigen Raum führen wir Mediationsverfahren und Coachings durch, in mehr als 30 Städten sind wir seit mehr als 15 Jahren als Bildungsträger tätig.

Unser Selbstverständnis beruht daher auf zwei Säulen:

Als Dienstleister begleiten wir Organisationen und Privatpersonen in Verhandlungen und Entscheidungsprozessen, stehen als Mediatoren, Coaches und Berater zur Verfügung.

Unser eingespieltes, interdisziplinäres Team zeichnet sich insbesondere durch Methodenkompetenz und langjährige praktische Erfahrung aus.

Darüber hinaus verstehen wir uns als offenes Bildungshaus, das Qualifizierung für unterschiedliche Teilnehmerkreise anbietet. Unser Weiterbildungsangebot richtet sich sowohl an Organisationen als auch an Privatpersonen und umfasst die Bereiche Mediation, Coaching, Systemische Beratung und Management.

Fördermöglichkeiten


BlauRaum ist Label des AZAV-zertifizierten Trägers HM-Bildungsinstitute.

Alle unsere Ausbildungen können daher mit den Förderprogrammen Bildungsgutschein und QCG(QualifizierungsChancenGesetz; ehem. WeGebAu) gebucht werden. Beides sind Programme der Arbeitsagenturen.  Neben der Möglichkeit der Förderung durch Programme der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine Reihe weiterer Förderprogramme mit denen BlauRaum aufgrund der AZAV-Zertifizierungen arbeiten kann.

Jedes Jahr überprüfen wir die sog. Vermittlungsquote, d.h. wir überprüfen, wie viele unserer Teilnehmer innerhalb von 6 Monaten den Leistungsbezug verlassen konnten, weil sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gefunden, oder eine selbständige Existenz gegründet haben. Diese Vermittlungsquote liegt jedes Jahr deutlich über 80%, für 2018 betrug sie 87,3%

Die Stiftung Warentest hat diese Möglichkeiten in einer Förderfibel zusammengestellt, die Sie sich über nachfolgenden Link downloaden können.

>> Broschüre Fördermöglichkeiten der Stiftung Warentest

Wenn Sie Fragen zu Förderprogrammen für Privatpersonen oder Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Auskünften zur Verfügung.

die ausbildungen

  • sind AZAV-zertifiziert, das bedeutet, sie können (auch) mit den Förderprogrammen der Arbeitsagenturen wie Bildungsgutschein und QCG (QualifizierungsChancenGesetz; ehem. WeGebAu) gebucht werden.
  • gliedern sich in Präsenzphase und Online-Campus.
  • Die Präsenzphasen umfassen 3 Blöcke à 5 Tage (120 Stunden) hinzu kommen die Peergroup-Tage.
  • Zwischen den Präsenzphasen arbeiten Sie im Online-Campus.Die Online-Phase umfasst 280 Stunden.

die aufbaumodule

  • sind AZAV-zertifiziert, das bedeutet, sie können (auch) mit den Förderprogrammen der Arbeitsagenturen wie Bildungsgutschein und QCG (QualifizierungsChancenGesetz; ehem. WeGebAu) gebucht werden.
  • finden in 1 Block von 3 Tagen statt und
  • richten sich an Personen, die sich mit dem zielgerichteten Einsatz von Stimme und Körpersprache in Mediations-, Coaching- und Beratungsprozessen auseinandersetzen möchten.

die zusatzqualifikationen

  • sind AZAV-zertifiziert, das bedeutet, sie können (auch) mit den Förderprogrammen der Arbeitsagenturen wie Bildungsgutschein und QCG (QualifizierungsChancenGesetz; ehem. WeGebAu) gebucht werden.
  • finden in 1 Block von 3 Tagen statt und
  • richten sich an Personen, die sich mit dem zielgerichteten Einsatz von Stimme und Körpersprache in Mediations-, Coaching- und Beratungsprozessen auseinandersetzen möchten.

Aktuelles

Am 26.07.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (kurz: Mediationsgesetz) in Kraft getreten.
Mediation hat somit einen gesetzlichen Rahmen erhalten.

Zukünftig wird zwischen „Mediatoren“ und „Zertifizierten Mediatoren“ unterschieden.
Der Unterschied zwischen „Mediatoren“ und „Zertifizierten Mediatoren“ wird in der Rechtsverordnung zu § 6 des Mediationsgesetzes (ZMediatAusbV) geregelt.

Diese Rechtsverordnung wurde im August 2017 erlassen und trat zum 01.09.2017 in Kraft.